Ende des Beihilfeanspruchs und die Familienversicherung

Wann kann man nach dem Ende des Beihilfeanspruchs in die Familienversicherung wechseln?

Dazu hat Schorsch folgende scheinbar widersprüchliche Thesen aufgestellt:
1) nach dem Referendariat kann man zurück in Fam.versicherung auch wenn man zuvor in der PKV war, wenn das Einkommen unter 400 Euro bleibt. So weit ich weiß zählt Elterngeld nicht als Einkommen in diesem Sinne.
2) allerdings steht auf bmfsfj.de: “Privat Krankenversicherte bleiben für die Dauer der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit weiterhin privat krankenversichert. Sie können nicht in die beitragsfreie Familienversicherung des Ehegatten aufgenommen werden. Angestellte, die privat versichert sind, müssen ihre Versicherungsprämien weiter selbst tragen, und zwar auch den bisher von der Arbeitgeberseite übernommenen Anteil.

Wie ist das nun aufzulösen:

  1. Wenn die Beamtin während des Referendariats schwanger wird und übergangslos in Elternzeit geht, greift die 2 Annahme es besteht kein Anspruch auf die Familienversicherung und auch kein Anspruch mehr auch Beihilfe mehr da mit dem Ende des Referendariats der Anspruch auf Beihilfe wegfällt. Die Konsequenz ist, dass der Ehegatte nun für die Elternzeit in einer privaten Vollversicherung versichert werden muss.
  2. Wenn die Beamtin nach dem Referendariat zwar schwanger ist, aber noch nicht entbunden hat und Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit noch nicht begonnen haben, besteht zunächst nach SGB V §10 Anspruch auf die Familienversicherung. Da kein Einkommen mehr vorhanden ist und die Versicherungsfreiheit wegen dem Wegfall des Beihilfeanspruchs auch nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall greift mit der Entbindung:“ zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren“ nicht mehr, da ja inzwischen die Familienversicherung wieder besteht und das Elterngeld kein Einkommen im Sinne SGB V § 10 Nr. 5 ist.

Somit kann man sagen, dass beiden sich eigentlich widersprechenden Punkte stimmen, man muss das Puzzel nur richtig zusammensetzten und die entsprechende Konsequenzen ziehen.

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