Zu diesem Artikel hat mich eine Frage von Schorsch auf der PKV-Financial inspiriert. Diese Frage ist schon etwas komplexer. Die Fragestellung war, ob ein Referendar, der für die Zeit des Referendariats Anspruch auf Beihilfe hat und für die Zeit in der PKV versichert ist, anschließend während der Elternzeit Anspruch hat auf die Familienversicherung. Die Voraussetzungen für die Familienversicherung geregelt ist im SGB V
§ 10 Familienversicherung(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen…
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,…
Nr. 5 .kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro…
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Entscheidend ist zunächst Satz Nr. 3, der Ehegatte der in die Familienversicherung möchte, darf nicht versicherungsfrei sein. Während des Referendariats ist der Beamte auf Widerruf aber versicherungsfrei weil ja Anspruch auf Beihilfe und wegen des Einkommens eben kein Anspruch mehr auf die Familienversicherung besteht. Nr. 5 sagt der letzte Satz, dass kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, wenn der Ehegatte zuletzt nicht GKV versichert war.
[...] so interessant war, dass ich daraus gleich 2 Artikel gemacht habe. Da sich die Frage mit dem Thema Beihilfe und Familienversicherung beschäftigt, habe ich die Antwort auf meiner neuen Homepage www.beamtenbeihilfe.net [...]