Absicherung und Beihilfe für Beamte
Wer hat Anspruch auf die Beihilfe und freie Heilfürsorge? Hier erhalten sie zunächst Informationen über die Leistungen der Beamten-Beihilfe: Durch die Beihilfe trägt der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einen Teil der Krankenhauskosten des Beamten bzw. von beihilfeberechtigte Personen. Die Erstattung der Kosten wird über die Beihilfe-Stellen gewährleistet. Der beihilfeberechtigte Personenkreis ist: Beamte auf Widerruf Referendare Beamte auf Probe Beamte auf Lebenszeit Soldaten im Ruhestand Polizisten im Ruhestand Richter Abgeordnete Dienstordnungs-Angestellte Sowie die Angehörige dieses Personenkreises Des Weiteren gibt … mehr lesen ...
Eine zusätzlich private Altersversorgung und eine private Versorgung bei Dienstunfähigkeit für Beamte ist notwendig. Nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) welches in 2009 in Kraft getreten ist, beträgt das … mehr lesen ...
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